„Veteranin bzw. Veteran der Bundeswehr und damit berechtigt zum Erhalt des Veteranenabzeichens ist, wer als „Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat“.

Folglich auch Ehemalige der Bundeswehr, unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses und dem Status als „Aktiver“ (Wehrpflichtiger bis Berufssoldat). Es ist auch unerheblich, wie lange die Dienstzeit bei der Bundeswehr inzwischen zurückliegt.

Das Veteranenabzeichen ist ein Symbol der Verbundenheit und Identifikation mit der Bundeswehr und soll den Veteranen mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft geben. Es ist kein militärisches Ehrenzeichen und darf daher ausschließlich an der zivilen Bekleidung getragen werden.

Um das Veteranenabzeichen der Bundeswehr zu erhalten, müssen Sie selbst tätig werden. Ehemalige und Reservisten stellen hierzu einen schriftlichen Antrag auf dem hierfür vorgesehenen Formular (siehe oben) und senden diesen an die zuständige Stelle, das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr:

BAPersBw

VI 1.1 Veteranenabzeichen

Luisenstr. 109

53721 Siegburg